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Wir sind gelistet bei der BAFA - Unsere Beratungsleistungen werden bezuschusst

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Unternehmen und zahlt Zuschüsse bei Beratungsleistungen, wenn die Beratung von bei der BAFA gelisteten Beratern vorgenommen wird.

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung werden bezuschusst.
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden.

Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. 

 

Wir sind Mitglied im BRSI

Die Bundesvereinigung Restrukturierung, Sanierung und Interim Management e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht die Kommunikation aller am Sanierungsprozess Beteiligter zu verbessern.

Um Unternehmen in schwierigen Zeiten erfolgreich führen und sanieren zu können oder vor einer Insolvenz zu retten, ist eine schnelle und effiziente Kommunikation zwischen Unternehmensleitung, Gesellschaftern und Dienstleistern wie Banken, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsberatern von zentraler Bedeutung.

Hier kann das Netzwerk der BRSI hilfreich sein. Bei Veranstaltungen und Seminaren findet hier ein reger Austausch von Restrukturierungs-Spezialisten statt.

Die BRSI betreut Anfragen von Unternehmen in ganz Deutschland. Sie bietet ein kostenloses Erstgespräch, sucht Lösungen und spricht Empfehlungen aus.

 

Zertifiziert als Restrukturierungs- und Sanierungsberater

Wir sind zertifiziert als Restrukturierungs- und Sanierungsberater am IFUS-Istitut für Unternehmenssanierung und -entwicklung an der SRH-Hochschule in Heidelberg.

Das IfUS-Institut an der SRH Hochschule Heidelberg bietet
Weiterbildung, Fachinformationen und Netzwerkmöglichkeiten für
die Sanierungsbranche.

Regelmäßige Alumnitreffen ermöglichen den Kontakt zu Kollegen aus der Branche.

  IFUS-Institut für Unternehmenssanierung und -entwicklung

 

Entfristung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffes

Am 09. November 2012 hat der Bundestag die Entfristung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffes beschlossen.

Die bislang bis zum 31.12.2013 befristete Regelung zur insolvenzrechtlichen Überschuldung (§ 19 Abs. 2 InsO) soll danach unbefristet auf Dauer beibehalten werden. Durch die Entfristung des derzeit geltenden Überschuldungsbegriffes der Insolvenzordnung ist der Rechtsträger eines Unternehmens auch ab dem Jahr 2014 nicht überschuldet, wenn eine positive Fortbestehensprognose vorliegt. Im Falle einer negativen Fortbestehensprognose muss die Überschuldungsprüfung auf Basis der Liquidationswerte zu dem Ergebnis kommen, dass das Vermögen die Schulden übersteigt.

 

Vertriebsarbeit richtig vergüten

Fachartikel zu Vergütungssystemen im Vertrieb:

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Ausarbeitung von Entsorgungskonzepten

Jedes produzierende Unternehmen muss sich mit der Entsorgung von Abfallmaterialien wie Kunststoff, Metall, Papier etc. befassen. Hier kann die Fa. Schloßer Industrieberatung interessante Entsorgungskonzepte aufzeigen. Beim Altpapier können teilweise hohe Erträge beim Verkauf an den Entsorger generiert werden.

Bei mehreren Betrieben in der graphischen Industrie konnte durch Ausschreibungen der zur Verfügung stehenden Papiermenge in etlichen Fällen eine enorme Verbesserung der Konditionen erzielt werden.

 

Erleichterung der Unternehmenssanierung (ESUG)

Am 01.03.2012 trat das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Das ESUG beinhaltet neben der Stärkung von Gläubigerrechten vor allem eine weitere Fokussierung auf die Sanierung notleidender Unternehmen. Durch die Einführung eines sogenannten Schutzschirmverfahrens wird notleidenden Unternehmen bereits mit dem Eröffnungsantrag ein Recht auf Eigenverwaltung gegeben.

Bisher hatte der Insolvenzantrag den Kontrollverlust der bisherigen Entscheidungsträger zur Folge. Mit dem Schutzschirmverfahren wird mehr Zeit für die Eigensanierung gewonnen und es besteht eine bessere Chance, die Kontrolle über das eigene Unternehmen trotz Insolvenz zu behalten.

 

IT-Sicherheit

Unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Innern beschäftigt sich der Verein Deutschland sicher im Netz e.V. um alle Belange der IT-Sicherheit. Auf der Webseite www.sicher-im-netz.de findet man hierzu interessante Beiträge. Man kann sich hier den Pocketguide IT-Sicherheit für kleine und mittlere Unternehmen als PDF-Datei herunterladen oder sogar eine gebundene Broschüre unter info@sicher-im-netz.de kostenfrei bestellen.

 

Schadsoftware DNS-Changer

Internetkriminelle haben die Netzwerkkonfiguration von PC- und Mac-Systemen durch den Eintrag neuer DNS-Server mit der Schadsoftware DNS-Changer manipuliert. Das DNS (Domain Name System) ist einer der wichtigsten Dienste im Internet, welcher für die Umsetzung von Namen (URLs) in IP-Adressen verantwortlich ist. Im Falle einer Infektion mit der Schadsoftware leitet der Browser die Benutzer bei Abfrage populärer Webseiten unbemerkt auf manipulierte Seiten der Kriminellen um, wo dann betrügerische Aktivitäten stattfinden können.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich.

Wird Ihnen ein grüner Balken oben angezeigt ist alles o.k. . Wird Ihnen ein roter Balken angezeigt, dann können Sie mit dem kostenlosen DNS Repair-Tool von Avira die korrekte DNS-Konfiguration wieder herstellen.